Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hungriger Hirsch ConsultingGmbH für die Beratung ihrer Kunden im B2B-Verhältnis (Stand: 01.02.2026)
1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Hungriger Hirsch ConsultingGmbH, Hamburg (nachfolgend „Hungriger Hirsch“) im Auftrag ihrer B2B-Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbrachten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Kommunikations‑, Werbe‑, PR‑ und Marketingmaßnahmen sowie Beratungs‑ und Konzeptionsleistungen, sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages zwischen Hungriger Hirsch und dem Kunden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Hungriger Hirsch ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) oder Schriftform (§ 126 BGB) anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn Hungriger Hirsch den Geschäfts‑ und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.3 Derkonkrete Umfang eines Auftrages, der von Hungriger Hirsch für den Kundenerbracht wird, wird durch Einzelaufträge (z. B. bestätigter Kostenvoranschlag,Purchase Order etc.) festgelegt. Diese AGB gelten ergänzend zu solchenEinzelaufträgen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem Einzelauftraghat der Inhalt des jeweiligen Einzelauftrags Vorrang.
1.4 Hungriger Hirsch erbringt seine Leistungen für den Kunden auf Basis von Briefings, die vom Kunden an Hungriger Hirsch übergeben und erläutert werden. Das Briefing stellt für Hungriger Hirsch die verbindliche Arbeitsgrundlage dar. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende, vom Kunden nicht fristgerecht beanstandete Beschluss‑ bzw. Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsgrundlage.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen, nach der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Kunden an Hungriger Hirsch, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wird.
2. Zusammenarbeit, Briefings, Kontaktberichte, Aufbewahrung
2.1 Hungriger Hirsch übergibt dem Kunden innerhalbvon drei Werktagen nach jeder Besprechung Kontakt‑ bzw. Beschlussberichte. Diese sind für die weitere Bearbeitung des Projektes bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer weiteren Frist von drei Werktagen in Textform widersprochen wird. In Eilfällen kann eine kürzere Frist vereinbart werden.
2.2 Hungriger Hirsch wird alle Unterlagen des Kunden, die zur Durchführung des jeweiligen Projektes überlassen wurden, für die Dauer von 24 Monaten nach Fertigstellung des jeweiligen Projektes aufbewahren. Anschließend stellt Hungriger Hirsch diese Unterlagen dem Kunden auf dessen schriftliches Verlangen zur Verfügung. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist kein entsprechendes Verlangen, ist Hungriger Hirsch berechtigt, die Unterlagen zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Kosten trägt der Kunde.
2.3 Arbeitsunterlagen, Arbeitsergebnisse sowie alle im Zusammenhang mit einem Auftrag zugänglich werdenden Informationen über die jeweils andere Partei sind – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 8 – streng vertraulich zu behandeln.
2.4 Erteilt Hungriger Hirsch im Rahmen der Leistungserbringung Aufträge an Dritte, richtet sich die Rechtsnatur dieser Beauftragung nach Ziffer 5.
3. Mitwirkungsleistungen des Kunden
3.1 Der Kunde stellt Hungriger Hirsch auf Anfrage alle für die Ausführung des jeweiligen Auftrages notwendigen und bei ihm vorhandenen Markt‑, Produktions‑ und Verkaufszahlen, Produktinformationen sowie sonstige für die Leistung von Hungriger Hirsch notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Hungriger Hirsch darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verlassen, ohne zur eigenen Prüfung verpflichtet zu sein.
3.2 Soweit für die Aufgaben von Hungriger Hirsch von Belang, informiert der Kunde Hungriger Hirsch rechtzeitig in Form von Briefings über geplante Maßnahmen, Budgets, Änderungen im Marketing‑ und Kommunikationskalender sowie sonstige für das Projekt relevante Umstände.
3.3 Weisungen, Freigaben und Genehmigungen des Kunden werden grundsätzlich in Textform erteilt. Der Kunde erteilt seine Freigaben und Genehmigungen so rechtzeitig, dass die Arbeitsabläufe von Hungriger Hirsch nicht beeinträchtigt werden und Hungriger Hirsch in der Lage ist, Folgearbeiten pünktlich und ohne Mehrkosten und Qualitätseinbußen zu erbringen. Mehrkosten und Zeitverschiebungen aufgrund verspäteter Freigaben oder Genehmigungen trägt der Kunde.
3.4 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit von durch ihn vorgegebenen Inhalten, Werbeaussagen, Produkt‑ und Leistungsbeschreibungen, Kennzeichen und sonstigen Materialien, insbesondere im Hinblick auf das Lauterkeitsrecht (UWG), Kennzeichen‑ und Markenrecht (MarkenG) sowie sonstige Immaterialgüterrechte und regulatorische Vorgaben, selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Grundlage der Vergütung sind die im Einzelauftrag vereinbarten Honorare (z. B. projektbezogene Pauschalen, Tagessätze, Retainer) sowie etwaige Agenturpreislisten in ihrer jeweils vereinbarten Fassung, sofern auf diese Bezug genommen wurde.
4.2 Der vereinbarte Preis beinhaltet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur die Eigenleistungen von Hungriger Hirsch. Nebenkosten (insbesondere Reisekosten, Fracht, Kurier‑ und ungewöhnliche Versandkosten, Verpackung) sowie etwaige Fremdleistungen werden dem Kunden gesondert und ohne zusätzlichen Aufschlag weiterberechnet. Hungriger Hirsch ist berechtigt, für Fremdleistungen angemessene Vorschüsse oder Akontozahlungen zu verlangen.
4.3 Bei Änderungs‑ und Ergänzungswünschen des Kunden, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, ist für den entstehenden Mehraufwand eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Hungriger Hirsch wird den Kunden auf einen voraussichtlich erheblichen Mehraufwand hinweisen und auf Wunsch einen Kostenvoranschlag erstellen.
4.4 Steuern, Abgaben an Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort, VG Bild‑Kunst, GEMA), nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Künstlersozialversicherungsabgaben (KSV) trägt der Kunde, auch wenn diese nachträglich erhoben werden.
4.5 Sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Hungriger Hirsch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.
4.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Hungriger Hirsch berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB) zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
4.7 Sollte ein Kreditversicherer von Hungriger Hirsch den Versicherungsschutz hinsichtlich eines Zahlungsausfalls des Kunden einschränken oder aufheben, ist Hungriger Hirsch berechtigt, die Zahlungsbedingungen anzupassen und angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.
4.8 Soweit Hungriger Hirsch für den Kunden Media‑Schaltkosten (insbesondere Werbeschaltungen bei Meta, Google oder weiteren Werbeplattformen) über eigene Konten bucht und gegenüber den Plattformbetreibern abrechnet („Mediabudget“), handelt Hungriger Hirsch im Innenverhältnis im Namen und auf Rechnung des Kunden. Das Mediabudget ist vom Kunden vollständig zu tragen und wird dem Kunden von Hungriger Hirsch ohne Aufschlag weiterbelastet. Für den mit der Abwicklung des Mediabudgets verbundenen Mehraufwand (insbesondere Buchung, Kontrolle, Abrechnung, Abstimmung mit den Plattformbetreibern, erhöhte Anforderungen an Buchhaltung und Jahresabschluss) erhält Hungriger Hirsch zusätzlich eine Media‑Management‑Fee in Höhe von 3% auf das jeweils abgewickelte Mediabudget, sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Hungriger Hirsch ist berechtigt, für geplante Mediabudgets angemessene Vorschüsse oder Akontozahlungen zu verlangen und Mediabuchungen von deren Eingang abhängig zu machen.
5. Aufträge an Dritte / Fremdleistungen
5.1 Hungriger Hirsch haftet für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang gemäß § 278 BGB. Für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von Hungriger Hirsch zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungspflichten sind, übernimmt Hungriger Hirsch über die ihm obliegende Auswahl‑ und Überwachungspflicht hinaus keine Haftung. Auf Verlangen tritt Hungriger Hirsch dem Kunden etwaig Hungriger Hirsch zustehende Schadensersatzansprüche gegenüber solchen Dritten ab und unterstützt den Kunden bei der Durchsetzung dieser Ansprüche in angemessenem Umfang.
5.2 Erfolgt die Beauftragung ausnahmsweise im Außenverhältnis im Namen und auf Rechnung von Hungriger Hirsch, so handelt Hungriger Hirsch im Innenverhältnis gleichwohl im Namen und auf Rechnung des Kunden. Hungriger Hirsch ist in diesem Fall berechtigt, angemessene Vorschüsse, Akontozahlungen oder Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen.
5.3 Rechte an Fremdleistungen (z. B. Urheber‑ und Leistungsschutzrechte von Fotografen, Regisseuren, Designern, Programmierern, Models, Musikurhebern, Stock‑Material‑Anbietern) werden, soweit möglich, nach den Vorgaben des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung erworben. Hungriger Hirsch wird den Kunden über erkennbare Beschränkungen solcher Rechte, insbesondere zu Nutzungsdauer, Gebiet, Medien und Nutzungsarten, informieren und vor Verwendung des Materials eine entsprechende Freigabe einholen.
5.4 Abweichend von den vorstehenden Regelungen kann Hungriger Hirsch im Einzelfall mit dem Kunden schriftlich vereinbaren, dass Hungriger Hirsch für bestimmte von Hungriger Hirsch beauftragte Dritte wie für eigene Erfüllungsgehilfen haftet. Eine solche erweiterte Haftungsübernahme setzt eine ausdrückliche, individualvertragliche Vereinbarung im jeweiligen Einzelauftrag oder in einer gesonderten Zusatzvereinbarung voraus und gilt ausschließlich für die dort benannten Dritte und Leistungen.
5a. Besonderheiten bei Online‑Marketing‑Leistungen (Social Ads, Google Ads, Tracking, Analytics und Reporting)
5a.1 Leistungsgegenstand und Leistungsgrenzen
Soweit Hungriger Hirsch Leistungen im Bereich Online‑Marketing erbringt, umfasst dies insbesondere:
a) Konzeption, Einrichtung und operative Umsetzung von Werbekampagnen auf digitalen Werbeplattformen (z. B. Meta Business Suite, Google Ads, weitere Plattformen) einschließlich Anzeigenerstellung, Targeting, Budgetsteuerung und laufender Optimierung;
b) Einrichtung, Konfiguration, Überwachung und Wartung von Tracking‑ und Analyse‑Systemen (z. B. Conversion‑Pixel, Tag Manager, Server‑Side‑Tracking, Google Analytics, weitere Analytics‑Tools) auf den Online‑Angeboten des Kunden;
c) Reporting, Auswertung und Analyse der von Werbeplattformen und Tracking‑Tools bereitgestellten Daten sowie Optimierungsempfehlungen.
Hungriger Hirsch schuldet mit diesen Leistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Conversion‑Zahlen, ROAS, Ranking, Umsatzsteigerungen). Vielmehr verpflichtet sich Hungriger Hirsch, diese Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und unter Beachtung der aktuellen Best Practices der Online‑Marketing‑Branche zu erbringen. Prognosen, Benchmarks und Budget‑Empfehlungen stellen keine Erfolgsgarantien dar.
5a.2 Verantwortlichkeit für Werbekonten und Einhaltung von Plattform‑Richtlinien
a) Alle Werbekonten auf digitalen Werbeplattformen (Meta Business Manager, Google Ads‑Konten, Analytics‑Eigenschaften, Tag Manager‑Container etc.) sind und bleiben Eigentum des Kunden. Hungriger Hirsch erhält nur solche Zugriffsrechte und Admin‑Rollen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, und verpflichtet sich, diese nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen.
b) Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die Nutzung seiner Werbekonten den Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien und sonstigen Vorgaben der jeweiligen Plattformbetreiber (Meta, Google, weitere Anbieter) entspricht. Hungriger Hirsch handelt bei der Verwaltung und Nutzung dieser Konten nur als Beauftragter des Kunden und auf dessen Weisung. Hungriger Hirsch wird den Kunden rechtzeitig auf erkennbare Verstöße gegen Plattform‑Richtlinien hinweisen, schuldet aber keine umfassende, kontinuierliche Compliance‑Überwachung.
c) Hungriger Hirsch haftet nicht für Maßnahmen der Plattformbetreiber (z. B. Kontosperrung, Kampagnen‑Pausierung, Anzeigen‑Ablehnung, Einschränkung von Funktionen, Richtlinien‑Updates), soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß von Hungriger Hirsch gegen bekannte und dokumentierte Plattform‑Policies beruhen.
d) Der Kunde stellt Hungriger Hirsch von allen Ansprüchen Dritter und der Plattformbetreiber frei, die sich aus Verstößen gegen Plattform‑Richtlinien, unzulässigen Werbeinhalten oder anderen vom Kunden veranlassten oder genehmigten Maßnahmen ergeben, sofern Hungriger Hirsch auf diese Verstöße hingewiesen hat oder deren Unrechtmäßigkeit für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbar war.
5a.3 Verantwortlichkeit für Inhalte von Anzeigen und Landingpages
a) Der Kunde ist allein und in voller Umfang verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Zulässigkeit aller in Werbekampagnen verwendeten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Claims, Preise, Rabatte, Testimonials, Links, Kontaktdaten, Produktdarstellungen, Gewinnspiele, Gesundheits‑ oder Finanzversprechen etc.) sowie für alle damit verbundenen Zielseiten (Landingpages) und deren Datenschutzerklärungen.
b) Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass sämtliche Werbeinhalte und beworbenen Produkte/Services den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich (ohne Beschränkung):
· Kennzeichnungspflichten als Werbung nach UWG und DSGVO,
· Anforderungen spezialisierter Rechtsgebiete (z. B. Arzneimittelgesetz HWG, Finanzdienstleistungen, Glücksspiel, Tabak, Alkohol),
· Preisangabenverordnung (PAngV), Gewährleistungs‑ und Widerrufsrechte,· Influencer‑Kennzeichnung, Testimonial‑Authentizität, Compliance mit § 8 Abs. 2 UWG,
· Datenschutzkonformität von Zielseiten, Formularen und Cookies.
c) Hungriger Hirsch prüft vom Kunden gestellte Inhalte nur auf offensichtliche, für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare rechtliche Risiken (z. B. klare Plattform‑Policy‑Verstöße, grobe Äußerungsdelikte, evident falsche oder irreführende Produktangaben). Eine umfassende, spezialisierte rechtliche Prüfung (z. B. Gesundheitsrecht, Finanzrecht, Preisrecht, Influencer‑Kennzeichnung, Widerrufs‑ und AGB‑Konformität der Zielseiten) schuldet Hungriger Hirsch nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform beauftragt und separat vergütet.
d) Hungriger Hirsch wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare rechtliche Risiken im Zusammenhang mit den geplanten Werbeinhalten hinweisen. Handelt der Kunde trotz schriftlicher Warnung von Hungriger Hirsch oder gegen ausdrückliche rechtliche Bedenken weiter, stellt der Kunde Hungriger Hirsch von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter und der Plattformbetreiber frei.
e) Sollte der Kunde bewusst von Hinweisen oder Warnungen von Hungriger Hirsch abweichen und gleichwohl bestimmte Inhalte einsetzen oder Maßnahmen durchführen, trägt der Kunde das damit verbundene Rechtsrisiko allein.
5a.4 Tracking, Cookies, Consent‑Management und Datenschutz
a) Der Kunde ist alleiniger Verantwortlicher (im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für alle Tracking‑ und Analytics‑Aktivitäten auf seinen Online‑Angeboten und für die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten. Hungriger Hirsch wird bei der technischen Umsetzung, Konfiguration und Auswertung von Tracking‑Systemen als Auftragsverarbeiter tätig.
b) Für alle Tätigkeiten, bei denen Hungriger Hirsch personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei der Verwaltung von Tracking‑Systemen, Analytics‑Accounts und Ads‑Konten mit Nutzerdaten), schließen die Parteien vor Beginn eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese Vereinbarung geht im Falle von Widersprüchen diesen AGB vor.
c) Hungriger Hirsch wird nicht als gemeinsam Verantwortlicher (Art. 26 DSGVO) tätig. Gemeinsame Verantwortlichkeit kann nur zwischen dem Kunden und Drittanbietern von Werbeplattformen oder Tracking‑Tools (z. B. Google, Meta) bestehen. Dies betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Kunde und diesen Dritten und nicht das Verhältnis zwischen Kunde und Hungriger Hirsch.
d) Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass Tracking‑ und Cookie‑Technologien sowie darauf basierende Datenschutz‑Maßnahmen rechtmäßig eingesetzt werden. Dies umfasst insbesondere:
· Einholung wirksamer, informierter Einwilligungen von Website‑ und App‑Nutzern nach dem Telekommunikation‑Digitale‑Dienste‑Datenschutz‑Gesetz (TDDDG), insbesondere § 25 TDDDG, sowie der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) mittels einer Consent‑Management‑Plattform (CMP),
· Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenschutzerklärung und Cookie‑Hinweise;· Erfüllung aller Informations‑ und Dokumentationspflichten nach DSGVO,
· Einhaltung von Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch etc.).
Hungriger Hirsch wird den Kunden auf erkennbare Datenschutz‑Risiken hinweisen und unterstützt ihn im Rahmen der vertraglichen Leistung bei der Umsetzung datenschutzkonformer Tracking‑Lösungen; eine umfassende datenschutzrechtliche Beratung oder Prüfung schuldet Hungriger Hirsch nur bei ausdrücklicher separater Beauftragung.
e) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Verträge mit Betreibern von Tracking‑Tools und Werbeplattformen selbst zu schließen (insbesondere Standardvertragsklauseln oder Adequacy‑Beschlüsse bei Datenübermittlung in Drittländer, entsprechende Datenverarbeitungsvereinbarungen und Datenschutz‑Agenda). Hungriger Hirsch unterstützt den Kunden auf Anfrage bei der Prüfung und Verhandlung dieser Verträge, ist aber nicht Vertragspartei.
f) Hungriger Hirsch haftet nicht dafür, dass die vom Kunden gewählten oder von ihm in Auftrag gegebenen Tracking‑Tools und Werbeplattformen (insbesondere Google Analytics, Meta Pixel, andere Third‑Party‑Tools) DSGVO oder TDDDG vollständig entsprechen oder dass Datentransfers in Drittländer (z. B. USA) rechtmäßig erfolgen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, ggf. in Absprache mit seinem Datenschutzbeauftragten oder seiner Rechtsberatung. Hungriger Hirsch handelt nur nach Weisung des Kunden.
5a.5 Reporting‑ und Datenquellen
a) Datenbasis: Alle Reports, Auswertungen, Analysen und Optimierungsempfehlungen von Hungriger Hirsch beruhen auf Daten Dritter (insbesondere Daten aus Werbeplattformen, Analytics‑Tools, vom Kunden bereitgestellte interne Daten) und sind nur so zuverlässig wie die zugrunde liegenden Datenquellen.
b) Keine Garantie für Datengenauigkeit: Hungriger Hirsch haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Konsistenz oder Verfügbarkeit dieser Daten, insbesondere nicht für:
· Fehler bei der Datenerfassung (z. B. durch fehlerhaft implementierte Tracking‑Tags, API‑Fehler, fehlerhafte Link‑UTMs),
· Nachträgliche Datenkorrektionen durch Plattformen (z. B. Google Analytics‑Datenbereinigung, Attribution‑Modell‑Updates),
· Ausfälle oder Störungen von Plattformen oder Tools,
· Unvollständigkeit von Nutzerdaten (z. B. durch Browser‑Restriktionen, Ad Blocker, Datenschutz‑Opt‑outs),
· Änderungen von Schnittstellen oder Daten‑API‑Verfügbarkeit durch Dritte.
c) Prognosen und Forecasts: Alle von Hungriger Hirsch erstellten Prognosen, Forecasts, Benchmarks oder Zielwert‑Empfehlungen basieren auf historischen Daten und unterliegen Unsicherheiten. Sie stellen keine Garantien für künftige Ergebnisse dar.
d) Kundeneigene Datenquellen: Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten, die er selbst zur Verfügung stellt (z. B. CRM‑Daten, Umsatzzahlen, Kundeninformationen). Hungriger Hirsch darf sich auf die Richtigkeit dieser Kundendaten verlassen.
5a.6 Risikoverlagerung bei eigenem Wunsch des Kunden
Wünscht der Kunde ausdrücklich die Verwendung bestimmter Tracking‑Tools, Werbeplattformen, Technologien oder Strategien, trotz schriftlicher Warnungen oder erkannter rechtlicher oder technischer Risiken von Hungriger Hirsch, trägt der Kunde das mit dieser Wahl verbundene Risiko allein. In diesen Fällen wird die Haftung von Hungriger Hirsch auf den Umfang beschränkt, dass Hungriger Hirsch den Kunden auf erkennbare Risiken hinweist und den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung unterstützt; eine umfassende Haftung für die Rechtmäßigkeit oder technische Funktionsfähigkeit dieser Wahl übernimmt Hungriger Hirsch nicht. Dies gilt sinngemäß auch für die Anlehnung an Regelungen gemäß Ziffer 7.3 (Künstliche Intelligenz) und gilt entsprechend.
6. Nutzungsrechte, Rechte Dritter, Eigenwerbung
6.1 Bestehen an den im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen von Hungriger Hirsch Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte, richtet sich der Umfang der auf den Kunden zu übertragenden Nutzungsrechte nach der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall und im Übrigen nach § 31 Abs. 5 UrhG. Sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, werden dem Kunden einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte nur im für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Umfang eingeräumt (Zweckübertragungsgrundsatz, § 31 Abs. 5
UrhG).
6.2 Unabhängig davon, ob an den im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen gesetzlicher Schutz besteht, dürfen die Arbeitsergebnisse von Hungriger Hirsch (einschließlich Konzepte, Ideen, Präsentationen, Layouts, Designs, Claims, Strategien, Mechaniken, Algorithmen, Methoden) vom Kunden nur auf Grundlage einer entsprechenden Vergütungs‑ und Nutzungseinräumungsvereinbarung verwendet werden.
6.3 Nutzungsrechte an vom Kunden abgelehnten oder nicht zur Ausführung freigegebenen Entwürfen, Konzepten, Ideen, sonstigen Arbeitsergebnissen und Zwischenergebnissen verbleiben ausschließlich bei Hungriger Hirsch, unabhängig davon, ob ein gesetzlicher Schutz besteht. Eine Nutzung dieser Leistungen durch den Kunden ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig.
6.4 Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erst mit vollständigem Ausgleich aller auf die jeweilige Leistung entfallenden Zahlungsansprüche von Hungriger Hirsch auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung duldet Hungriger Hirsch eine Nutzung durch den Kunden nur widerruflich. Hungriger Hirsch wird einen Widerruf nicht unbillig erklären.
6.5 Die Weiterübertragung oder Sublizenzierung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung von Hungriger Hirsch in Textform, es sei denn, es handelt sich um verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder vertraglich einbezogene Affiliates und Vertriebspartner und dies ist vom Nutzungszweck umfasst.
6.6 Beabsichtigt der Kunde, von Hungriger Hirsch erbrachte Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck, das vereinbarte Gebiet, die vereinbarte Dauer oder die vereinbarten Medien und Nutzungsarten hinaus zu verwerten (z. B. internationaler Roll‑out einer Kampagne, zusätzliche Medienkanäle, verlängerte Laufzeiten, Nutzung in neuen Produktkategorien), wird er mit Hungriger Hirsch ein ergänzendes, branchenübliches Buyout‑Honorar vereinbaren.
6.7 Dem Kunden obliegt – soweit er als Verwerter im Sinne der einschlägigen Verwertungsgesellschaften auftritt – die Anmeldung der öffentlichen Nutzung bei den jeweiligen Verwertungsgesellschaften (z. B. VG Wort, VG Bild‑Kunst, GEMA) und die Abführung der entsprechenden Vergütungen.6.8 Hungriger Hirsch ist berechtigt, seine Arbeitsergebnisse oder Teile daraus zum Zwecke der Eigenwerbung, für Präsentationen, Wettbewerbe der Kommunikations‑ und Werbebranche und als Referenz (einschließlich der Benennung des Kunden) zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, sofern dadurch keine berechtigten Geheimhaltungs‑ oder sonstigen Schutzinteressen des Kunden verletzt werden. Die Parteien werden sich im Einzelfall bei sensiblen Projekten abstimmen.
7. Künstliche Intelligenz
7.1 Hungriger Hirsch ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI‑gestützte Softwarelösungen (z. B. Systeme zur generativen Erstellung oder Bearbeitung von Text, Bild, Audio, Video, Code, Datenanalysen) einzusetzen, sofern dadurch die vereinbarte Leistungsqualität nicht beeinträchtigt wird.
7.2 Dem Kunden ist bekannt, dass mit Hilfe von generativen KI‑Systemen erzeugte Inhalte nach der derzeitigen Rechtslage häufig keinem oder nur einem eingeschränkten urheber‑ oder leistungsschutzrechtlichen Schutz unterliegen können, so dass ggf. keine ausschließlichen Immaterialgüterrechte eingeräumt werden können, die Dritte von der Nutzung ausschließen. Hungriger Hirsch räumt dem Kunden im Hinblick auf KI‑gestützt erzeugte und im Rahmen der vertraglichen Leistung verwendete Inhalte nur in dem Umfang Nutzungsrechte ein, in dem Hungriger Hirsch selbst übertragbare Rechte erwirbt.
7.3 Hungriger Hirsch haftet, sofern Hungriger Hirsch nach eigenem Ermessen KI‑Systeme zur Erstellung von Arbeitsergebnissen einsetzt, dafür, dass die hierdurch erzielten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck grundsätzlich geeignet sind und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht gegen erkennbare gesetzliche Vorgaben oder Rechte Dritter verstößt.
Setzt Hungriger Hirsch KI‑Systeme hingegen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein, trägt der Kunde das hieraus resultierende rechtliche und wirtschaftliche Risiko der Nutzung der KI‑generierten Inhalte. In diesem Fall beschränkt sich die Verpflichtung von Hungriger Hirsch darauf, den Kunden auf für einen ordentlichen Kommunikationsberater erkennbare Risiken hinzuweisen und den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung angemessen zu unterstützen; eine darüberhinausgehende Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der KI‑generierten Inhalte übernimmt Hungriger Hirsch nicht.
7.4 Soweit sich Anbieter von KI‑Systemen in ihren Nutzungsbedingungen einfache Nutzungsrechte an generierten Inhalten (z. B. zu Trainings‑, Qualitäts‑ oder Sicherheitszwecken) vorbehalten, beruht dies auf den Vertragsbedingungen dieser Anbieter und kann von Hungriger Hirsch nicht verhindert werden; der Kunde akzeptiert dies mit der Beauftragung von Hungriger Hirsch unter Nutzung solcher Systeme. Hungriger Hirsch wird, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, bei der Auswahl und Konfiguration von KI‑Systemen darauf achten, Optionen zu nutzen, die die Verwendung vertraulicher Inhalte beschränken oder – soweit angeboten – eine Nutzung zu Trainingszwecken ausschließen.
7.5 Hungriger Hirsch wird bei Nutzung von KI‑Systemen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns vorgehen, Mitarbeitende und eingesetzte Unterauftragnehmer in Bezug auf die spezifischen Risiken der eingesetzten Systeme schulen und diese verpflichten, KI‑Systeme vertragsgemäß zu verwenden und insbesondere erkennbare Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden.
7.6 Geheimhaltungsrelevante Informationen, insbesondere Betriebs‑ und Geschäftsgeheimnisse des Kunden, werden von Hungriger Hirsch nur dann in KI‑Systeme eingespeist, wenn dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist, geeignete Schutzmechanismen (z. B. Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Anbieter, Abschaltung von Trainings‑Funktionen, Verschlüsselung) implementiert sind und die Informationen nicht ausdrücklich vom Kunden als „nicht für KI‑Systeme bestimmt“ gekennzeichnet wurden. Im Übrigen findet Ziffer 8 Anwendung.
8. Geheimhaltung & Datenschutz
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind (insbesondere Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse, Kunden‑, Media‑ und Produktdaten, Preise und Konditionen, Strategien), streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht endet fünf Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.
8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die a) der jeweils empfangenden Partei schon vor Bekanntgabe nachweislich rechtmäßig bekannt waren, b) ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt werden, c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden oder d) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offenzulegen sind. In letzterem Fall wird die empfangende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab informieren.
8.3 Die Parteien werden sämtliche personenbezogenen Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeiten. Soweit Hungriger Hirsch im Verhältnis zum Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
8.4 Hungriger Hirsch trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und Zwecke der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO).
8.5 Die Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) gegenüber dem Kunden bleiben unberührt. Hungriger Hirsch wird den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung solcher Rechte unterstützen, soweit eine Mitwirkung von Hungriger Hirsch erforderlich ist.
9. Lieferzeit, Abnahme, Aufbewahrung von Arbeitsergebnissen
9.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet wurden. Von einer etwaigen Überschreitung vereinbarter Liefertermine oder ‑fristen wird Hungriger Hirsch den Kunden unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich in Kenntnis setzen.
9.2 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs sowie ein Rücktrittsrecht setzen in der Regel den fruchtlosen Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist voraus, soweit nicht ein Fixtermin vereinbart wurde, bei dessen Verstreichen unmittelbar Verzug eintritt.
9.3 Der Lauf von Fristen wird gehemmt, wenn nach Auftragserteilung vom Kunden verlangte Änderungen oder Mehrleistungen eine erhebliche Anpassung des Terminplans erfordern. Hungriger Hirsch wird den Kunden hierauf hinweisen und mit ihm einen neuen Liefertermin abstimmen.
9.4 Erfüllungsort ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, der Sitz von Hungriger Hirsch. Lieferungen an andere Orte oder an Dritte (z. B. Druckereien, Mediaagenturen, Plattformen) erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.
9.5 Soweit Hungriger Hirsch einen bestimmten Arbeitserfolg schuldet, richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 640 ff. BGB). Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung abnimmt, obwohl Hungriger Hirsch ihn zur Abnahme aufgefordert hat, oder das Werk öffentlich nutzt, vergütet oder in sonstiger Weise verwertet, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist vereinbart wurde.
10. Haftung, wettbewerbs‑ und kennzeichenrechtliche Verantwortung, Freistellung, Verjährung
10.1 Die Haftung von Hungriger Hirsch, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder es greifen zwingende Haftungstatbestände (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10.2 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Hungriger Hirsch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt. Hungriger Hirsch haftet nicht für entgangenen Gewinn. Im Übrigen ist die Haftung von Hungriger Hirsch – soweit rechtlich zulässig – auf die jeweilige Netto‑Projektvergütung (ohne Fremdkosten) begrenzt, die Hungriger Hirsch vom Kunden für das betroffene Projekt erhält.
10.3 Hungriger Hirsch verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Werbe‑ und Kommunikationsbranche auszuführen.
10.4 Mit dieser Sorgfaltspflicht steht Hungriger Hirsch dafür ein, dass die von ihr entwickelten Werbemittel und Maßnahmen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, soweit solche Verstöße für einen sorgfältig arbeitenden Kommunikationsberater erkennbar sind und Hungriger Hirsch nicht ausdrücklich und rechtzeitig auf rechtliche Risiken hingewiesen und deren Prüfung dem Kunden überlassen hat. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind insbesondere die Prüfung von Patentrechten sowie außerdem die umfassende Recherche zu Marken‑, Design‑ und sonstigen Schutzrechten Dritter, soweit Hungriger Hirsch hierzu nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
10.5 Hungriger Hirsch haftet nicht für Werbeaussagen und sonstige inhaltliche Angaben des Kunden zu dessen Produkten, Dienstleistungen, Preisen, Konditionen oder sonstigen geschäftlichen Verhältnissen sowie nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit solcher Aussagen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), soweit diese vom Kunden stammen oder von ihm freigegeben wurden.
10.6 Hungriger Hirsch weist den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Kommunikationsberater erkennbare rechtliche Risiken, insbesondere nach UWG, UrhG, MarkenG und sonstigem Kennzeichen‑ und Immaterialgüterrecht, hin. Erachtet Hungriger Hirsch eine vertiefte rechtliche Prüfung (z. B. markenrechtliche Clearance‑Recherche, wettbewerbsrechtliche Beurteilung, Prüfung von Claims) durch spezialisierte Berater oder Institutionen für erforderlich, wird Hungriger Hirsch den Kunden hierauf hinweisen. Beauftragt der Kunde eine solche Prüfung, trägt er die hierfür entstehenden Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.7 Der Kunde stellt Hungriger Hirsch von Ansprüchen Dritter frei, wenn Hungriger Hirsch auf ausdrücklichen Wunsch oder aufgrund von Vorgaben des Kunden gehandelt hat, obwohl Hungriger Hirsch den Kunden zuvor in Textform auf rechtliche Bedenken oder Risiken hingewiesen hat, oder wenn die behauptete Rechtsverletzung auf vom Kunden gelieferten Inhalten, Kennzeichen, Vorgaben oder Weisungen beruht. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
10.8 Hungriger Hirsch stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von Hungriger Hirsch eigenständig erbrachte, nicht vom Kunden vorgegebene Leistungen gegen Urheber‑, Leistungsschutz‑, Marken‑ oder sonstige Schutzrechte verstoßen, sofern Hungriger Hirsch insoweit schuldhaft gehandelt hat. Voraussetzung ist, dass der Kunde Hungriger Hirsch unverzüglich über die Inanspruchnahme informiert, keine Vergleiche ohne Zustimmung von Hungriger Hirsch schließt und Hungriger Hirsch die Führung der Rechtsverteidigung ermöglicht.
10.9 Hungriger Hirsch haftet für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen von
§ 278 BGB. Für Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von Hungriger Hirsch bei der Erbringung der geschuldeten Leistung sind (z. B. eigenständige Lieferanten des Kunden), übernimmt Hungriger Hirsch über die ihr obliegende Auswahl‑ und Überwachungspflicht hinaus keine Haftung; auf Wunsch tritt Hungriger Hirsch dem Kunden etwaige eigene Schadensersatzansprüche gegen solche Dritte ab.
10.10 Ansprüche des Kunden gegen Hungriger Hirsch, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§§ 195, 199 BGB). Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, für die das Gesetz längere Verjährungsfristen zwingend vorschreibt; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Spezielle Regelungen für digitale und Social‑Media‑Leistungen
11.1 Erbringt Hungriger Hirsch Leistungen im Bereich digitaler Plattformen oder Social Media (z.B. Betrieb von Accounts, Community Management, Content‑Planung, Posting, technische Implementierungen), haftet Hungriger Hirsch nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Änderungen der von Dritten betriebenen Plattformen (z. B. Algorithmus‑Änderungen, Schnittstellen‑Änderungen, Plattformrichtlinien), auf die Hungriger Hirsch keinen Einfluss hat.
11.2 Hungriger Hirsch haftet nicht für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content), Kommentare oder Beiträge Dritter auf Plattformen des Kunden, soweit Hungriger Hirsch nicht ausdrücklich mit der rechtlichen Prüfung, Moderation oder Löschung solcher Inhalte beauftragt ist. Im Falle einer solchen Beauftragung wird Hungriger Hirsch im Rahmen des Zumutbaren und der vertraglichen Vereinbarungen tätig; eine umfassende proaktive Rechtsprüfung sämtlicher Inhalte schuldet Hungriger Hirsch nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
11.3 Technische Spezifikationen und Sicherheitsanforderungen an digitale Umsetzungen (z. B. Schnittstellen zu IT‑Systemen des Kunden, Hosting, IT‑Sicherheit, Datenschutzvorgaben) werden im Einzelauftrag geregelt. Der Kunde ist für die Einbindung in seine eigene IT‑Infrastruktur und deren Sicherheit verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
12. Beendigung des Vertrages / der Aufträge
12.1 Beide Parteien können den zugrunde liegenden Rahmen der Zusammenarbeit sowie einzelne Aufträge aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder von einem Auftrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) über das Vermögen der anderen Partei die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder eröffnet wird oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgewiesen wird, b) die andere Partei ihre Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, c) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil ihres Geschäftsbetriebs einstellt oder d) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis erfolglos geblieben sind.
12.2 Soweit auf einzelne Leistungen Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) Anwendung findet, wird das freie Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB einvernehmlich auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von Ziffer 12.1 beschränkt.
12.3 Jede Kündigung oder jeder Rücktritt bedarf zumindest der Textform (§ 126b BGB); soweit gesetzlich oder vertraglich Schriftform vorgeschrieben ist, gilt § 126 BGB.
12.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages oder einzelner Aufträge wird Hungriger Hirsch – soweit vom Kunden gewünscht – laufende, mit Genehmigung des Kunden begründete Drittverträge ordnungsgemäß abwickeln; der Kunde vergütet die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen und übernimmt die in diesem Zusammenhang entstehenden Fremdkosten. Im Falle einer von Hungriger Hirsch verschuldeten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gelten abweichende zwingende gesetzliche Bestimmungen.
12.5 Das Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit und der Presse im Zusammenhang mit einer Beendigung der Zusammenarbeit stimmen die Parteien miteinander ab, um geschäftsschädigende Meldungen zu vermeiden.
13. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrechte
13.1 Der Kunde darf gegen Zahlungsansprüche von Hungriger Hirsch nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13.2 Rechte und Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige Zustimmung von Hungriger Hirsch in Textform nicht abgetreten werden, es sei denn, es handelt sich um Geldforderungen im Sinne von § 354a HGB.
13.3 Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere hinsichtlich eines Herausgabeanspruches gegenüber Hungriger Hirsch, können nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend gemacht werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Vorrangregelungen für individuelle Abreden, insbesondere § 305b BGB, bleiben unberührt; soweit gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist, gilt § 126 BGB. Die Parteien sind sich einig, dass die Schriftform, wo zulässig, auch mit fortgeschrittenen elektronischen Signaturen erfüllt sein soll.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf basierenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
14.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.